Die beiliegende Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Antwort auf die Anfrage der PDS-Fraktion vom 17.11.2005
Frage 1: Wurden im Jahr 2005 bereits Asylbewerber in ihr Herkunftsland
abgeschoben? Wenn ja, in welches Land und wie viele jeweils?
Im Jahr 2005 wurden 4 Asylbewerber in ihr Heimatland abgeschoben.
Die Nationalität der abgeschobenen Personen gliedert sich wie folgt auf:
2 Türkei
1 Marokko
1 Rumänien.
Neben diesem Personenkreis wurden noch weitere 5 Personen zurückgeschoben. Diese
Personen betrieben in der BRD ein Asylverfahren. Im Rahmen dieses Asylverfahrens
wurde festgestellt, dass sie bereits in anderen europäischen Ländern
Asylverfahren betrieben haben. Diese anderen Länder haben dann eine
Zurücknahmeverpflichtung.
Die Nationalität dieser Personen gliedert sich wie folgt auf:
2 Afghanistan
2 Serbien-Montenegro
1 Indien
Frage 2: Sind noch weitere Abschiebungen in 2005 geplant? Wenn ja, in
welches Land und wie viele Menschen sollen noch abgeschoben werden?
Es stehen konkret keine weiteren Abschiebungen noch in diesem Monat an. Sie
können allerdings auch grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Frage 3: Nach unserer Kenntnis sind viele Familien, die abgeschoben
werden sollen, schon sehr lange hier. Ihre Kinder sind hier aufgewachsen und zur
Schule gegangen. Sie sprechen die deutsche Sprache inzwischen besser als die
Sprache ihrer Eltern. Wäre es nicht sinnvoll diese Familien zu integrieren?
Die Entscheidungen über die asylrechtliche Anerkennung hat bei diesen Familien
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen. Die
Ausländerbehörde der Stadt Düren hat dann die Abschiebungsandrohung des BAMF in
das Heimatland durchzusetzen. In den Jahren 1996 und 1999 hat es sog.
bundesweite Härtefallregelungen gegeben, die es ermöglichten, Menschen, die
schon lange hier leben und sich integriert hatten, ein Aufenthaltsrecht zu
geben. Diese Regelungen wurden von der Ständigen Konferenz der Innenminister und
- Senatoren der Länder (IMK) getroffen. Hierbei ist eine Zustimmung sämtlicher
Länder erforderlich. Zur Zeit ist eine neue Härtefallregelung Gegenstand der
Beratung der IMK. Eine Einigung scheitert jedoch noch am Widerstand einiger
Bundesländer.
Frage 4: In einem Fall geht es um eine junge Familie, wo der Vater schon
hier aufgewachsen und zur Schule gegangen ist. Durch eine Änderung seines
Aufenthaltsstatus wurde er bereits zum Abbruch seiner Ausbildung gezwungen.
Warum immer nur eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Monate? Oder ist der
psychologische Druck beabsichtigt?
Eine sogenannte Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
wird für die Dauer von 3 Monaten erteilt. Der Bundesgesetzgeber hatte im
Ausländergesetz des Jahres 1990 vorgesehen, eine solche Bescheinigung nur für
den Zeitraum von. 6 Wochen zu erteilen. Insofern ist nun schon eine Verbesserung
festzustellen.