Die beiliegende Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Antwort auf die Anfrage der PDS-Fraktion vom 17.11.2005


Frage 1: Wurden im Jahr 2005 bereits Asylbewerber in ihr Herkunftsland abgeschoben? Wenn ja, in welches Land und wie viele jeweils?

Im Jahr 2005 wurden 4 Asylbewerber in ihr Heimatland abgeschoben.
Die Nationalität der abgeschobenen Personen gliedert sich wie folgt auf:
2 Türkei
1 Marokko
1 Rumänien.

Neben diesem Personenkreis wurden noch weitere 5 Personen zurückgeschoben. Diese Personen betrieben in der BRD ein Asylverfahren. Im Rahmen dieses Asylverfahrens wurde festgestellt, dass sie bereits in anderen europäischen Ländern Asylverfahren betrieben haben. Diese anderen Länder haben dann eine Zurücknahmeverpflichtung.
Die Nationalität dieser Personen gliedert sich wie folgt auf:
2 Afghanistan
2 Serbien-Montenegro
1 Indien

Frage 2: Sind noch weitere Abschiebungen in 2005 geplant? Wenn ja, in welches Land und wie viele Menschen sollen noch abgeschoben werden?

Es stehen konkret keine weiteren Abschiebungen noch in diesem Monat an. Sie können allerdings auch grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Frage 3: Nach unserer Kenntnis sind viele Familien, die abgeschoben werden sollen, schon sehr lange hier. Ihre Kinder sind hier aufgewachsen und zur Schule gegangen. Sie sprechen die deutsche Sprache inzwischen besser als die Sprache ihrer Eltern. Wäre es nicht sinnvoll diese Familien zu integrieren?

Die Entscheidungen über die asylrechtliche Anerkennung hat bei diesen Familien das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen. Die Ausländerbehörde der Stadt Düren hat dann die Abschiebungsandrohung des BAMF in das Heimatland durchzusetzen. In den Jahren 1996 und 1999 hat es sog. bundesweite Härtefallregelungen gegeben, die es ermöglichten, Menschen, die schon lange hier leben und sich integriert hatten, ein Aufenthaltsrecht zu geben. Diese Regelungen wurden von der Ständigen Konferenz der Innenminister und - Senatoren der Länder (IMK) getroffen. Hierbei ist eine Zustimmung sämtlicher Länder erforderlich. Zur Zeit ist eine neue Härtefallregelung Gegenstand der Beratung der IMK. Eine Einigung scheitert jedoch noch am Widerstand einiger Bundesländer.

Frage 4: In einem Fall geht es um eine junge Familie, wo der Vater schon hier aufgewachsen und zur Schule gegangen ist. Durch eine Änderung seines Aufenthaltsstatus wurde er bereits zum Abbruch seiner Ausbildung gezwungen. Warum immer nur eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Monate? Oder ist der psychologische Druck beabsichtigt?

Eine sogenannte Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes wird für die Dauer von 3 Monaten erteilt. Der Bundesgesetzgeber hatte im Ausländergesetz des Jahres 1990 vorgesehen, eine solche Bescheinigung nur für den Zeitraum von. 6 Wochen zu erteilen. Insofern ist nun schon eine Verbesserung festzustellen.