Sehr geehrter Herr Larue,
die Fraktion der PDS Offenen Liste stellt folgenden Antrag:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass auch Kinder von Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Empfänger) bzw. deren Eltern vom Eigenanteil bei den Lernmitteln befreit werden. Damit soll die Gleichstellung von Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem SGB II mit denen von Leistungen nach dem SGB XII gewährleistet werden.

2. Für die Mehrkosten in Höhe von ca. 70.000 Euro, die die kostenlose Versorgung der o. g. Kinder mit Lernmitteln sowie die Beförderung zum Unterricht verursacht, werden im Haushalt der Stadt Düren bereitgestellt. Die Verwaltung wird auf der Grundlage einer Neuberechnung gebeten, hierfür einen tragfähigen Verfahrens- und Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Bezugnahme auf die Position des Städtetages an die Landesregierung mit dem Ziel heranzutreten, die Gleichbehandlung von Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII unter Wahrung des Konnexitätsprinzips zu gewähr1eisten.

Begründung:
Die Schulministerin des Landes Nordrhein-Westfalen hat ihre Ankündigung, die unterschiedliche Behandlung von ALG-II und Sozialhilfe-Empfängern bei der Lernmittelfreiheit unter Beachtung des Konnexitätsprinzips korrigieren zu wollen, im Jahr 2006 nicht eingehalten. 

Denn es gibt keine Veränderung: Nur Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe sind vom Eigenanteil für Lernmittel befreit. Bezieher von Arbeitslosengeld II sollen den Eigenanteil für die Lernmittel selber tragen. Die Entscheidung, dass diese wirtschaftlich gleich starken oder schwachen Gruppen auch hinsichtlich der Lernmittelfreiheit gleich behandelt werden, wird damit den Kommunen überlassen, die die durch eine Gleichbehandlung entstehenden Kosten alleine aufbringen müssen. 

Es ist zu befürchten, dass zu Schuljahresbeginn 2007/2008 eine noch größere Anzahl von Kindern und Jugendlichen ohne Schulbücher in die Schule gehen muss, weil ihre Eltern den Eigenanteil für Schulbücher nicht mehr bezahlen können. Die Kenntnis der politisch Verantwortlichen, dass in den Leistungen des ALG II keine Kosten für Lernmittel eingerechnet sind, kann vorausgesetzt werden. 

Bildungspolitische Chancengerechtigkeit muss gegen die Begehrlichkeiten der Haushälter verteidigt werden.

Die Entscheidung, die Gewährung von Lernmittelfreiheit für die Kinder von ALG-II-Empfängern in die Hände der Kommunen zu legen, ist angesichts der in den Städten vorherrschenden Haushaltssituationen nicht sachgerecht.

Zudem muss die Schulministerin noch einmal an ihre früheren Aussagen erinnert werden.

Zum besseren Verständnis der Gesamtsituation, verweisen wir auf einen Artikel aus der Dürener Zeitung v. 27.12.2006. Wie eine Umfrage des Deutschen Institutes der Wirtschaft ergeben hat, findet in 41 Prozent der Familien mit einem geringen Einkommen morgens kein Frühstück mehr statt.  

Mit freundlichen Grüßen

 

Lothar Böling                                                          
Vorsitzender der PDS-Fraktion