Sehr geehrter Herr Larue,
die Fraktion der PDS Offenen Liste stellt folgenden Antrag:

Der Integrationsausschuss der Stadt Düren kritisiert diskriminierende Fragen bei der Einbürgerung in Deutschland. Wir lehnen es ab, Menschen wegen ihres muslimischen Glaubens einer Gewissensprüfung zu unterziehen. Daher fordern wir die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, keine derartigen Diffamierungen zu unterstützen.

Begründung:
Wie der Presse zu entnehmen war, kommt in Baden-Württemberg seit Anfang 2006 bei der Einbürgerung ein Katalog mit Fragen (siehe Kopie) zur Anwendung. Gleiche Bestrebungen gibt es auch schon in Hessen und Bayern. Bevor sich solche Fragenkataloge bundesweit durchsetzen, sollten wir hierzu rechtzeitig Stellung beziehen.  

Laut Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, darf niemand wegen seines Glaubens benachteiligt werden. Konkret heißt es dort: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Völlig im Gegensatz zu diesem Absatz des Grundgesetzes stehen unserer Meinung nach Fragen die bewusst an einbürgerungswillige Muslime gerichtet sind. Menschen wegen ihres Glaubens grundsätzlich einer Gewissenprüfung zu unterziehen, ist eine Diskriminierung. Integration benötigt jedoch gegenseitige Akzeptanz und Anerkennung.     

Mit freundlichen Grüßen

 

Lothar Böling                                                          
Vorsitzender der PDS-Fraktion