Sehr geehrter Herr Larue,
die Fraktion der PDS Offenen Liste stellt folgenden Antrag:

Allen Beziehern von Arbeitslosengeld II im Gebiet der Stadt Düren wird der Inhalt eines  Urteils des Sozialgerichts Aachen v. 16.11.2005 (Az.: S 11 AS 70/05) mitgeteilt.

Begründung:
Das Sozialgericht Mannheim hat in dem o. g. Urteil (siehe Kopie) erklärt, dass beim Bezug von Arbeitslosengeld II alle Aufwendungen die in untrennbarem Zusammenhang mit der Wohnung stehen von der Kommune zu übernehmen sind.

Seit der Einführung von Hartz IV wird überprüft, ob Bezieher von Arbeitslosengeld II mit ihrer Familie in einer angemessenen Wohnung leben. Prüfbasis ob eine Wohnung angemessen ist, ist im Kreis Düren eine Wohngeldtabelle von 1998. Die darin enthaltenen Werte gelten für Grundmiete incl. Nebenkosten (ohne Heizung).

Diese von den Bürgermeistern des Kreises Düren festgelegte Prüfbasis ist jedoch nicht nur vollkommen veraltet und viel zu niedrig, sondern sie deckelt nach unserer Auffassung auch noch unzulässigerweise die Nebenkosten. Da Mieter kaum Einfluss auf die Nebenkosten haben, halten wir diese Vorgehensweise für ist zutiefst unsozial. Außerdem entsprechen die Werte der Wohngeldtabelle keineswegs den aktuellen Preisen am örtlichen Wohnungsmarkt.

Die PDS-Fraktion beantrag daher alle Bezieher von Arbeitslosengeld II drüber zu informieren, dass das Sozialgericht Aachen bei einer Klage gegen die Stadt Jülich dort den aktuellen Mietspiegel angewendet hat (siehe Kopie des Urteils v. 16.11.2005).

Statt Arbeitlose immer nur auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen und sich ständig an deren Diskriminierung zu beteiligen, könnte man sie zur Abwechslung ja auch mal auf ihre Rechte aufmerksam machen. Wir halten eine solche Vorgehensweise jedenfalls für sozialer.

Mit freundlichen Grüßen

 

Lothar Böling                                                          
Vorsitzender der PDS-Fraktion