Der EU-Verfassungsentwurf –

Was steht drin zum Thema „Friedensmacht“ Europa? 

1. Die neue Verfassung ermöglicht "Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen" (Art.III-210), etwa durch die 60.000 Mann starke schnelle Eingreiftruppe.

2. Die Mitgliedsstaatenerhalten einen Freibrief für militärische "Missionen zur Bekämpfung des Terrorismus ... unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus auf ihrem Hoheitsgebiet" (Art. III-210).

3. Sie "verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Art. I-40), unter anderem durch die Schaffung eines besonders von der europäischen Rüstungsindustrie gewünschten "Europäischen Amtes für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten".

4. Einzelne Mitgliedsstaaten können eine, "strukturierte Zusammenarbeit" beschließen und untereinander "festere Verpflichtungen", eingehen (Art. III-211}. Die Aktionen einer solchen Koalition der "Fähigen und Willigen" unterliegen nur noch einer eingeschränkten Kontrolle des Ministerrats.

5. "Über militärische Einsätze der EU entscheidet der Ministerrat" {Art.I-40;III 205). Das EU- Parlament ist von jeder Mitsprache und Mitentscheidung ausgeschlossen. Es ist lediglich regelmäßig auf dem Laufenden zu halten und anzuhören.

6. Eine gerichtliche Kontrolle von Beschlüssen im Bereich der Sicherheits- und Außenpolitik durch den Europäischen Gerichtshof ist qua Verfassung ausgeschlossen (Art. III 282).