Grundgesetz gilt nicht
für Langzeitarbeitslose
Kontinuierlicher und
gezielter Abbau der Grundrechte - eine Leistung die wir
SPD und GRÜNEN zu verdanken haben.
Im
Bundestag haben am 01.07.2004 auch CDU/CSU und FDP für
diesen Sozialabbau votiert. Einzig die PDS stimmte
dagegen.
Seit 1.
Januar 2005 bekommen alle Erwerbslosen, die keinen
Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben, ein sog.
Arbeitslosengeld II. Die Arbeitslosenhilfe wurde
abgeschafft. Betroffen davon sind mehr als 2 Millionen
Menschen, die bisher von Arbeitslosenhilfe lebten. Für
sie gilt das Grundgesetz in vielen Bereichen jetzt nicht
mehr"
Alle
Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet
(Artikel 11 GG) Wer Arbeitslosengeld II bezieht,
muss vor einem Umzug die Zustimmung des Amtes einholen.
Einfach so umziehen, geht nicht. Im Gegensatz dazu: Wenn
die Miete für das Amt zu hoch ist, wird ein Umzug
verlangt. Es spielt keine Rolle, wie lange man in der
Wohnung lebt und ob sie einem gefällt. Für zu teure
Wohnungen wird die Miete nicht mehr in tatsächlicher
Höhe ausgezahlt. Die Folge davon sind Mietschulden.
Folge von Mietschulden sind fristlose Kündigung und
Zwangsräumung. Die Folge von Zwangsräumung ist
Obdachlosigkeit.
Das
Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet (Artikel
14 GG) Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss sein
Vermögen bis auf ein gesetzlich vorgegebenes niedriges
Maß verbrauchen. Ein zu großes Haus (mehr als 130 qm
Wohnfläche) oder Grundstück (mehr als 800 qm) muss
verkauft werden. Die Lebensversicherung muss aufgelöst
werden. Hat noch jemand etwas zu vererben (z.B. das
kleine Reihenhäuschen), so holt sich das Amt die gesamte
gezahlte Summe \ an Arbeitslosengeld II von den Erben
wieder. Das nennt sich im Gesetz "Erbenhaftung“.
Alle
Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und
Ausbildungsstätte frei zu wählen (Artikel 12
GG) Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss zu
allen Bedingungen arbeiten gehen. Beruf, Qualifikation,
Tarifentgelte oder eine so niedrige Bezahlung, dass man
davon nicht leben kann, spielen keine Rolle. Es müssen
Arbeitsgelegenheiten angenommen werden. Das sind meist
kommunale Aufgaben, die für 1 € die Stunde zusätzlich
zum Arbeitslosengeld II verrichtet werden müssen. Wer
sich weigert oder aufmuckt, bekommt eine saftige Kürzung
des Geldes. Jugendliche bis 25 Jahre haben gar keinen
Anspruch auf eine Geldleistung.
Ehe
und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der
staatlichen Ordnung (Art. 6 GG) Die Ehe und
Familie werden im SGB II abgeschafft, durch die
Bedarfsgemeinschaft ersetzt und einer gesteigerten
Unterhaltspflicht unterworfen. Kinderlose und ältere
Ehepartner/-innen ohne soziale Verpflichtungen müssen
zwecks Arbeitsaufnahme umziehen und das soziale Umfeld
ihrer Familien verlassen. Jugendliche bundesweit eine
Ausbildungsstelle annehmen und damit ohne elterlichen
Schutz in ihr Berufsleben treten. Geforderte Mobilität
und Arbeitszwang zerstören die familiären Strukturen und
damit die gesellschaftlichen Bindepunkte.
Die
Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten
und zu schützen. Sie ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt (Artikel 1 GG) Wer Arbeitslosengeld II
bezieht, muss auf einem Existenzniveau leben, das unter
der heutigen Sozialhilfe liegt und - wenn man vom
Armutsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2000
ausgeht - ein Leben in großer Armut bedeutet. Armut
heißt nicht nur kein Geld, sondern auch keine Kultur,
keine Bildung, schlechte Wohnung, schlechte Ernährung
und Abbau der Gesundheit. Erwerbslosigkeit und zunehmend
auch Erwerbsarbeit bedeutet ein Leben ohne Würde.
Die
Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat (Artikel 20 GG) Das
Sozialstaatsprinzip verpflichtet die staatlichen Organe
und damit auch die Bundesregierung und das Parlament zur
Herstellung einer gerechten Sozialordnung. Das Leitbild
soll die gesellschaftliche Gleichheit sein. Das
Bundesverfassungsgericht gibt der Regierung auf, dem
Gemeinwohl zu dienen und die Würde des Menschen zu
schützen. Sie ist angehalten, alle Anstrengungen zu
unternehmen um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen
und ihnen mit den erforderlichen Mitteln zu begegnen.
Die Regierenden haben geschworen, Schaden vom deutschen
Volk abzuwenden.
Das
Grundgesetz muss für alle gelten! Weg mit dem Arbeitslosengeld II
Weg
mit der Agenda 2010 |